Prothetische Versorgung

 

Aufgabengebiet der zahnärztlichen Prothetik ist der Ersatz fehlender Zähne durch festsitzenden-, oder herausnehmbaren Zahnersatz.

 

Bei einer Brücke handelt es sich um von Zähnen oder Implantaten getragenen Zahnersatz.  Sie dient der Versorgung einer oder mehrerer Zahnlücken. Natürliche Zähne müssen zur Befestigung einer Brücke zuvor präpariert (geschliffen) werden.

Herausnehmbarer Zahnersatz wie Teilprothese kommt  zum Einsatz, wenn ein Mensch so viele Zähne verloren hat,  dass er nicht mehr mit festsitzendem Zahnersatz versorgt werden kann, also nicht genügend Verankerungsmöglichkeiten für eine Brücke bestehen.

Eine Total- oder Vollprothese ist ein herausnehmbarer Zahnersatz, der eingesetzt werden kann, wenn entweder im Ober- oder Unterkiefer oder in beiden Kiefern keine Zähne mehr vorhanden sind. Ziel der Behandlung ist die kaufunktionelle, ästhetische und phonetische Rehabilitation eines zahnlosen Patienten.

 

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder bei einem individuellen Gespräch in der Winterhuder Praxisklinik .

Rufen Sie uns unter 040 22 60 97 60  an.